AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kiteriders Touristik OG

Masciadri Kite & Travel
Leandro Masciadri

Eigerweg 11A
CH-3123 Belp / Schweiz

UID: CHE374.249.031

Kontakt: travel@kiteriders-surfreisen.at
Telefonnummer : +41795842211

Urlaubs-Garantie / Reisebürosicherungsverordnung (RSV)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Masciadri Kite & Travel

Reiseveranstaltung

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Masciadri Kite & Travel, über welche die Reisen im Namen Kiteriders durchgeführt werden, nachstehend „Reiseveranstalter“, und der reisenden Person bzw. dem Reisenden, nachfolgend „Kunde“ zustande kommenden Reisevertrages. Die Rechte und Pflichten vom Reiseveranstalter und dem Kunde ergeben sich aus den zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunde getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1 Abschluss des Reisevertrages

1.1 Der Reisevertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Buchung (darunter ist die Anmeldung zu allen angebotenen Leistungen, inkl. Reisen, Camps, Events, etc. zu verstehen) vornimmt und der Reiseveranstalter diese schriftlich (per E-Mail oder Buchungsbestätigung) bestätigt. Mit der Buchung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.

1.2 Grundlage des Vertragsangebotes sind die Reiseausschreibung, insbesondere gemäss der jeweils aktuellen Ausschreibung, sowie zusätzliche dem Kunde übermittelte Informationen, sowie diese Geschäftsbedingungen.  Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie unerheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.

1.3 Vom Reiseveranstalter im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Reiseleistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für diesen Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Reiseausschreibung oder der Inhalt des Reisevertrages geändert werden.

1.4 Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht vom Reiseveranstalter herausgegebenen Prospekten (auch wenn diese dem Kunde vom Reiseveranstalter überlassen wurden) sowie in Internetausschreibungen anderer Unternehmen sind für den Reiseveranstalter und seine Leistungspflichten nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunde zum Gegenstand des Reisevertrages oder zum Inhalt der Leistungspflichten vom Reiseveranstalter gemacht worden sind.

1.5 Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, und er wird insbesondere den entsprechenden Reisepreis unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechtswirkung des Vertrags mit diesen weiteren Reiseteilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung vom Reiseveranstalter hin bezahlen.

1.6 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

2 Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss/Buchung einer Reise/Camp wird der Rechnungsbetrag innerhalb 30 Tagen oder spätestens vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen wird der Betrag sofort fällig

2.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter dem Kunde die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 5 berechnen.

2.3 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen.

2.4 Preisänderungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vorbehalten wurden und auf nachträgliche Erhöhungen von Transportkosten, Abgaben oder Wechselkursänderungen zurückzuführen sind. Der Kunde wird unverzüglich informiert.

3 Leistungen

3.1 Massgebend für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sind die im Angebot beschriebenen Leistungen, allfällige bestätigte Sonderwünsche sowie die Angaben in der schriftlichen Buchungsbestätigung. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Reiseveranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vorhersehbaren Gründen Änderungen an den Prospektangaben vorzunehmen. Selbstverständlich wird der Kunde vor der Buchung vollständig über solche Änderungen informiert. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.

3.2 Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den auf der Internetseite bzw. im Prospekt ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart und in der Buchungsbestätigung oder in anderer Form schriftlich bestätigt.

3.3 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann der Reiseveranstalter nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger auch dem Reiseveranstalter eine Gutschrift erteilt. Der Reiseveranstalter ist zu keiner Teilerstattung verpflichtet, wenn es sich um unerhebliche Nebenleistungen handelt.

4 Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Der Reiseveranstalter ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, vom Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren, nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z.B. wenn Kooperationspartner vor Ort oder Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour oder Unterbringungen geringfügig ändern.  Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder des Transports sind jederzeit aufgrund höherer Gewalt möglich. Etwaige Änderungen, auch kurzfristig, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2 Der Reiseveranstalter wird den Kunde über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren. Es besteht für den Kunden weder ein kostenfreies Rücktrittsrecht noch ein Erstattungsanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunde aus seinem eigenen Angebotsspektrum anzubieten oder die Teilnahme an einer minderwertigen Reise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte innert fünf Tagen nach der Mitteilung vom Reiseveranstalter über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise beim Reiseveranstalter geltend zu machen.

 

 

5 Rücktritt des Kunde vor Reise-/Kursbeginn – Annullierungskosten

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/Kursbeginn von der Reise/Kurs zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.

5.2 Die Entschädigungspauschale steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung sowie nach den erwarteten ersparten Aufwendungen und Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen. Im Falle der Unangemessenheit der Entschädigungspauschale kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

5.3 Je nach Pauschalreiseart ergeben sich pro Person folgende Entschädigungspauschalen:

  1. Für die Flugkosten (sowohl Linien- als auch Charterflüge)

ab Buchungsdatum                             100%

des Reisepreises

 

  1. Für die Destinationen Montenegro und Sri Lanka sowie für alle Reisen ohne gesonderte Bestimmungen

bis 30. Tag vor Reisebeginn                         30 %
ab 29. bis 20. Tag vor Reisebeginn           40 %
ab 19. bis 10. Tag vor Reisebeginn           60 %
ab 09. bis 04. Tag vor Reisebeginn           70 %
ab 03. Tag (72 Stunden) vor Reisebeginn      85 %

des Reisepreises

 

  1. Für Reisen, die als Kitesafari oder Kitecruise ausgewiesen werden (z.B. Brasilien, Karibik, …)

bis 90. Tag vor Reisebeginn                        30 %
ab 90. bis 60. Tag vor Reisebeginn           50 %
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn           70 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn           80 %
ab dem 14. Tag  vor Reisebeginn              90 %

des Reisepreises

 

Bei einigen Unterkünften, besonderen Angeboten, Aktionen und Reisen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche von den, in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ genannten, abweichen. Diese sind bei den entsprechenden Ausschreibungen vermerkt oder es wird vor der Buchung durch den Reiseveranstalter schriftlich darauf hingewiesen.

5.4 Das gesetzliche Recht des Kunde, gemäss Art. 17 Abs. 1 PrG die Pauschalreise an eine Drittperson abzutreten, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Das Recht der Abtretung steht unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Unternehmen die Änderung akzeptieren (z.B. Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften). Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten (z.B. die von anderen Leistungsträgern infolge der Umbuchung erhobenen Gebühren und Preisaufschläge).


6 No-show

6.1. No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm zurechenbaren Handlung oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibenden Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er eine Entschädigungspauschale von 100% zu entrichten

7 Umbuchungen vor Reiseantritt

7.1 Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sofern der Reiseveranstalter auf Wunsch des Kunde dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist er berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100 pro Person, maximal EUR 200 pro Auftrag zu erheben.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunde, die innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Reisebeginn vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur im Wege des Rücktritts vom Reisevertrag gemäss Ziffer 5.2 bis 5.3 mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie

  1. a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
  2. b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

8.2 Ein Rücktritt ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunde gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Alternativ ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunde aus seinem eigenen Angebotsspektrum anzubieten. Überdies ist der Kunde berechtigt, eine minderwertige Reise sowie die Rückerstattung des Preisunterschieds zu verlangen.

9 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

9.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10 Kündigung durch den Reiseveranstalter

10.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung vom Reiseveranstalter die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Reiseausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

11 Vertragsgemässe Erbringung der Reiseleistungen

11.1 Mängelanzeige
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder der Reiseveranstalter über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung vom Reiseveranstalter am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. eines Vertreters vom Reiseveranstalter wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, informiert. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht erreichbar, sind der Reiseveranstalter etwaige Reisemängel an ihrem Sitz unter der untenstehenden Anschrift bekannt zu geben. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunde anzuerkennen.

11.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung durch den Reiseveranstalter oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er den Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunde gerechtfertigt wird.

11.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunde dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report – P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich, spätestens jedoch bei Gepäckbeschädigung innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach der Übergabe des Gepäcks, zu erstatten.

12 Kündigung wegen höherer Gewalt

12.1 Sowohl der Kunde als auch der Reiseveranstalter haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

12.2 Der Reiseveranstalter ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Reisepreises seine nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug, aber mindestens EUR 200.- zu bringen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Kunde zurückbefördern. Die Mehrkosten trägt der Kunde.

13 Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung vom Reiseveranstalter ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,

  1. a) soweit ein Schaden des Kunde weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder
  2. b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunde entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2 Die deliktische Haftung vom Reiseveranstalter für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.

13.3 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

13.4 Dem Kunde wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

13.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunde erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen vom Reiseveranstalter sind.

13.6 Einige Reisen vom Reiseveranstalter sowie Reiseprogramme in entlegene und touristisch nicht erschlossene Regionen erfordern hohe Fitness und körperliche Belastbarkeit. Diese Reisen sind, auch bei Anwendung der Sorgfalt eines vernünftigen Reiseveranstalters, nicht mit den Sicherheits- und Komfort-Standards von Pauschalreisen an allgemein bekannte Urlaubsdestinationen vergleichbar. Angaben zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Reisen macht der Reiseveranstalter nach bestem Wissen und Gewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, gegebenenfalls unter Heranziehung des Hausarztes, wird dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln bitten wir unsere Kunde, zusätzliche konkrete Informationen zu den einzelnen Reisen direkt beim Reiseveranstalter einzuholen. Unfälle, Erkrankungen und andere Einschränkungen, die sich bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eines solchen Reiseveranstalters nicht vermeiden lassen, begründen keine Rücktrittsrechte oder Schadensersatzansprüche.

14 Ausschluss von Ansprüchen

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

15 Verjährung

15.1 Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

16 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1 Der Reiseveranstalter informiert seine Kunde über die für Staatsangehörige der Staaten der EG und der EFTA geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunde und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

16.2 Die Auskunfts- und Hinweispflichten vom Reiseveranstalter gemäss Ziffer 16.1 beschränken sich auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

16.3 Staatsangehörige anderer Staaten haben gegenüber dem Reiseveranstalter Anspruch auf Informationen über die geltenden Pass- und Visumserfordernisse sowie über die Fristen für die Erlangung dieser Dokumente, wenn sie diese unverzüglich verlangen. Ansonsten gibt das zuständige Konsulat Angehörigen anderer Staaten Auskunft.

16.4 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

17 Versicherung

17.1 Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist – empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen.

17.2 Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen.

17.3 Haftpflichtversicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers.

18 Materialschaden und/oder Verlust

18.1 Der Kunde verpflichtet sich, für allfällige Schäden am Mietmaterial aufzukommen und verlorene Teile zu ersetzen.

18.2 Für verlorene persönliche Gegenstände haftet der Teilnehmer. Die Haftung gilt auch für verlorene Gegenstände des Reiseveranstalters – auch aus Storage, Verluste von Kitematerial beim Kitesurfen, etc.

19 Kursausfall/Schlechtwetterentschädigung

19.1 Kitesurfkurse: Montenegro / Reisen gegen Vorauszahlung. Ist kein Unterricht möglich, erhält der Kursteilnehmer aus reiner Kulanz einen Voucher, anteilmässig der fehlenden Unterrichtszeit entsprechend. Es gibt keine Bar-Rückerstattung.

20 Datenschutz

20.1 Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – sofern anwendbar – der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich, soweit dies für die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages, zur Kundenbetreuung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Personenbezogene Daten können im erforderlichen Umfang an Leistungspartner (z. B. Hotels, Transportunternehmen oder Agenturen) sowie an Behörden weitergegeben werden, sofern dies für die Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist. Eine Weitergabe an weitere Dritte erfolgt nicht.

20 Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

20.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunde findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.

20.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Reiseveranstalters, Masciadri Kite & Travel, Eigerweg 11A, 3123 Belp.

20.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

 

 

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